Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der RescOff ® GmbH

Geltungsbereich und Gerichtsstand

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der RescOff GmbH (im Folgenden „Veranstalter“) abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben.

§ 1 Anmeldung

Kunden (Auftraggeber) unserer Veranstaltungen können sich per Fax, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einer Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden.
Mit der verbindlichen Anmeldung kommt ein Weiterbildungs- / Veranstaltungsvertrag zustande. Vertragspartner des Veranstalters ist der Arbeitgeber / bzw. die juristische Person der jeweilige Auftraggeber gem. § 1 Abs. 1..

§ 2 Gebühren

(1)
Die Gebühren werden 10 (zehn) Werktage nach Durchführung der Veranstaltung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gebühren sind an die auf der Rechnung angegebene Bankverbindung zu überweisen.
(2)
Der Veranstalter behält sich das Recht auf Vorkasse vor. Die Vorkasse bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
(3)
Bei Abbruch einer Veranstaltung durch einen Teilnehmer bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen von § 4 ist die gesamte Gebühr fällig, sofern nicht die Voraussetzungen des § 5 Ziff. 2 vorliegen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der (Teil-)Gebühr für nicht wahrgenommene Weiterbildungstermine besteht nicht. Das Gleiche gilt bei Nichterscheinen ohne Absage. Für
Lehrgangseinheiten oder einzelne Tage von Lehrgangseinheiten, die wiederholt besucht werden, fällt erneut eine Gebühr an.
(4)
Soweit der Veranstalter Rahmenverträge mit seinen Kunden unterhält, bleiben die in den jeweiligen Rahmenverträgen getroffenen Zahlungsbestimmungen von diesen AGB unberührt.

§ 3 Preisänderungen

Soweit Änderungen des Gesetzgebers oder von Behörden sich maßgeblich auf die Preisgestaltung der Weiterbildung auswirken, ist der Veranstalter berechtigt, auch nach Vertragsabschluss eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. In diesem Fall hat der Vertragspartner ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung und muss schriftlich erfolgen.

§ 4 Ausschlussrecht

Erfüllt ein Teilnehmer des Auftraggebers die medizinischen und / oder rechtlicher Voraussetzungen nicht, behält sich der Veranstalter ausdrücklich den Ausschluss des Teilnehmers vor.
Bis zur vollständigen Zahlung der Weiterbildungsgebühren hat der Veranstalter ein Zurückbehaltungsrecht an den Teilnehmerzertifikaten. Weitere Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

§ 5 Umbuchung / Nichterscheinen ohne Absage

(1)
Jede Umbuchung eines Termins hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
(2)
Bei nicht erfolgter Absage einer Fortbildungsveranstaltung durch den Teilnehmer entfällt nicht die Pflicht zur Zahlung. Ein Anspruch auf Umbuchung entsteht in diesem Falle nicht.

§ 6 Stornierung; Rücktritt des Vertragspartners; Schriftform

(1)
Jede Stornierung einer Anmeldung hat unter Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen (Telefax bzw. E-Mail ist ausreichend).
(2)
Eine kostenlose Stornierung der Anmeldung seitens des/der Angemeldeten ist nur bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich.
(3)
Bei schriftlichem Rücktritt (postalisch oder E-Mail vgl. Abs. 1), der der RescOff GmbH spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erreicht, entfällt der Teilnehmerbeitrag zu 100 %. Beim schriftlichen Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn reduziert sich der Teilnehmerbetrag um 50 %, bei schriftlichem Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn um 25 %.
Bei noch kurzfristigerer Absage wird der volle Teilnehmerbeitrag erhoben. Dem Auftraggeber ist der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der pauschalierte Betrag. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rücktrittserklärung ist deren Zugang gemäß Posteingangsstempel oder der Zeitpunkt der eingehenden E-Mail bei der RescOff GmbH. Bis zum Veranstaltungsbeginn bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, einen geeigneten Ersatzteilnehmer vorzuschlagen. Die RescOff GmbH behält sich jedoch vor, diesen bei entgegenstehenden sachlichen Grund (z.B. der Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen, vgl. § 4) zurückzuweisen.

§ 7 Voraussetzung für die Durchführung der Veranstaltungen / Durchführungsgarantie / Rücktrittsvorbehalt

(1)
Unsere Veranstaltungen finden sicher statt bei einer Anmeldezahl von mindestens 4 (vier) Teilnehmern (Durchführungsgarantie). Bei geringerer oder geringer werdender Teilnehmerzahl behalten wir uns bis zu 2 (zwei) Wochen vor Beginn der Veranstaltung vor, den Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben.
(2)
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(3)
Bei kurzfristigen Absagen von Referenten oder höherer Gewalt behalten wir uns vor, die Veranstaltung mit Ersatzreferenten oder an einem anderen Ort oder zu einem anderen Termin durchzuführen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

§ 8 Weiterbildungsablauf

(1)
Wir behalten uns die Änderung der zeitlichen und inhaltlichen Abfolge der Weiterbildungseinheiten sowie eine Anpassung der Weiterbildungsinhalte vor. Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht.
(2)
Die Lehrgangstage für mehrtägige Kurssysteme werden von dem Veranstalter i.d.R. innerhalb einer Kalenderwoche angeboten und durchgeführt. Ist durch eine Kursunterbrechung aufgrund von Krankheit des Teilnehmers etc. der erfolgreiche Abschluss des Kurses innerhalb von 14 Tagen nicht möglich, muss der Kurs in vollem Umfang neu gebucht und belegt werden.

§ 9 Kündigung des Veranstalters

Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsvertrag bei wesentlichen gesetzlichen bzw. behördlichen Änderungen der Rahmenbedingungen sowie aus wichtigem vom Teilnehmer zu vertretendem Grund zu kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

§ 10 Arbeitsunterlagen / Urheberrecht

(1)
Die Arbeitsunterlagen des Veranstalters werden in den Weiterbildungsveranstaltungen verteilt.
(2)
Die Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Einwilligung des Veranstalters und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Soweit Inhalte in digitaler Form (z.B. Skriptunterlagen im PDF-Format, Video- und Audioaufzeichnungen) zur Verfügung gestellt werden (z.B. durch E-Mail-Versand, Streaming oder Download) erhalten die Teilnehmer kein Eigentum hieran. Sie erhalten das einfache, nicht übertragbare Recht, die digitalen Inhalte zum ausschließlich persönlichen Gebrauch gemäß Urheberrechtsgesetz in der jeweils angebotenen Art und Weise zu nutzen. Die digitalen Inhalte dürfen für den persönlichen Gebrauch einmalig heruntergeladen und ausgedruckt sowie ausschließlich auf eigene Endgeräte kopiert werden. Es ist nicht gestattet, die digitalen Inhalte für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, im Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, auszudrucken, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen sowie die Inhalte in irgendeiner Weise inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen.
(3)
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Inhalte der Veranstaltungsvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters vorliegt.

§ 11 Haftung

Der Veranstalter haftet nur bei vorsätzlich oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für Verletzungen der Teilnehmer, sowie Beschädigung, Verlust und Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.

§ 12 Datenschutz

Bzgl. des Datenschutzes wird auf die gesonderte Datenschutzerklärung des Veranstalters verwiesen.

§ 13 Teilnahmezertifikate

Nach kompletter, erfolgreicher Absolvierung einer Veranstaltung erhalten Sie ein Zertifikat.

§ 14 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Osnabrück.

AGB Stand 12/2023