Jedes Unternehmen, sei es ein Dienstleister (mit Bürotätigkeiten), ein Handwerksbetrieb oder ein Industriebetrieb, muss sowohl die betriebliche Erste-Hilfe als auch den Brandschutz sicherstellen. Neben den gesetzlichen Anforderungen ist es ratsam, Mitarbeiter über die spezifischen Bedingungen im Unternehmen hinaus auszubilden. Durch qualifizierte Ersthelfermaßnahmen wird der Zeitraum bis zum Eintreffen der Rettungskräfte sinnvoll überbrückt und den Mitarbeitern die erforderliche Sicherheit vermittelt.
Zusätzlich zur gesetzlichen Pflicht, Brandschutzhelfer auszubilden, ist es empfehlenswert, einige Mitarbeiter speziell für den Fall eines Entstehungsbrandes im Unternehmen zu schulen. Dadurch können kleine Brände direkt gelöscht oder das Schadensausmaß bis zum Eintreffen der Rettungskräfte minimiert werden. Die Teilnehmer dieses Kurses werden für Brandgefahren sensibilisiert und im Umgang mit Feuerlöschern sowie anderen Brandbekämpfungstechniken geschult. Diese Ausbildung ermöglicht es Unternehmern, ihrer jährlichen Unterweisungspflicht gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften nachzukommen.
Der Kurs kann von der Berufsgenossenschaft zu großen Teilen bezuschusst werden, gerne lassen wir Ihnen ein Angebot zukommen.
Bei Fragen zum Thema Zuschuss finden Sie hier auch die Kontaktdaten zu den verschiedenen Berufsgenossenschaften und weitere Hinweise.
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, dass wir zu Ihnen kommen und dort eine Exklusiv-Veranstaltung durchführen.
Fragen Sie uns gerne nach den Voraussetzungen und wir prüfen, ob Ihr Wunschtermin möglich ist.
Kursinhalte:
• Anatomie und Physiologie
• Absicherung einer Unfallstelle
• Absetzen eines Notrufes
• Stabile Seitenlage
• Helmabnahme
• Herz-Lungen-Wiederbelebung
• Verbände, Wundschnellverbände, Druckverband
• Szenario-basiertes Training mit realistischer Unfalldarstellung
• Brandentstehung und Brandentwicklung
• Brandvermeidung und Brandbekämpfung
• Umgang mit verschiedenen Einrichtungen der Brandbekämpfung
• Szenario-basiertes Training in der Brandbekämpfung
Jedes Unternehmen, sei es ein Dienstleister (mit Bürotätigkeiten), ein Handwerksbetrieb oder ein Industriebetrieb, muss sowohl die betriebliche Erste-Hilfe als auch den Brandschutz sicherstellen. Neben den gesetzlichen Anforderungen ist es ratsam, Mitarbeiter über die spezifischen Bedingungen im Unternehmen hinaus auszubilden. Durch qualifizierte Ersthelfermaßnahmen wird der Zeitraum bis zum Eintreffen der Rettungskräfte sinnvoll überbrückt und den Mitarbeitern die erforderliche Sicherheit vermittelt.
Zusätzlich zur gesetzlichen Pflicht, Brandschutzhelfer auszubilden, ist es empfehlenswert, einige Mitarbeiter speziell für den Fall eines Entstehungsbrandes im Unternehmen zu schulen. Dadurch können kleine Brände direkt gelöscht oder das Schadensausmaß bis zum Eintreffen der Rettungskräfte minimiert werden. Die Teilnehmer dieses Kurses werden für Brandgefahren sensibilisiert und im Umgang mit Feuerlöschern sowie anderen Brandbekämpfungstechniken geschult. Diese Ausbildung ermöglicht es Unternehmern, ihrer jährlichen Unterweisungspflicht gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften nachzukommen.
Der Kurs kann von der Berufsgenossenschaft zu großen Teilen bezuschusst werden, gerne lassen wir Ihnen ein Angebot zukommen.
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• Anatomie und Physiologie
• Absicherung einer Unfallstelle
• Absetzen eines Notrufes
• Stabile Seitenlage
• Helmabnahme
• Herz-Lungen-Wiederbelebung
• Verbände, Wundschnellverbände, Druckverband
• Szenario-basiertes Training mit realistischer Unfalldarstellung
• Brandentstehung und Brandentwicklung
• Brandvermeidung und Brandbekämpfung
• Umgang mit verschiedenen Einrichtungen der Brandbekämpfung
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